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VG Berlin, 02.11.2007 - 4 A 295.05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 02.07.2010 - 5 K 2264/07
Ausschließlichkeitserfordernis für Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 …
Die Klägerin verweist zudem auf das zu den Akten gereichte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. November 2007 VG 4 A 295.05, in dem dieses bezüglich der Befreiung eines gleichartigen klägerischen Fahrzeugs von der Autobahnmaut ausgeführt habe, dass auch die Abfallsammlung als Straßenbetriebsdienst zu qualifizieren ist.Dieser Befreiungsvorschrift liegt der über die reine Straßenreinigung hinausgehende Begriff des "Straßenbetriebsdienstes" zugrunde, der auch das Aufsammeln von auf der Straße liegenden Abfällen sowie das Entsorgen von Abfällen und Müllablagerungen auf Park- und Rastanlagen umfasst (vgl. insoweit das von der Klägerin zu dem Akten gereichte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. November 2007 -VG 4 A 295.05.).
- FG Hessen, 02.07.2010 - 5 K 2208/07
Ausschließlichkeitserfordernis für Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 …
Die Klägerin verweist zudem auf das zu den Akten gereichte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. November 2007 VG 4 A 295.05, in dem dieses bezüglich der Befreiung eines gleichartigen klägerischen Fahrzeugs von der Autobahnmaut ausgeführt habe, dass auch die Abfallsammlung als Straßenbetriebsdienst zu qualifizieren ist.Dieser Befreiungsvorschrift liegt der über die reine Straßenreinigung hinausgehende Begriff des "Straßenbetriebsdienstes" zugrunde, der auch das Aufsammeln von auf der Straße liegenden Abfällen sowie das Entsorgen von Abfällen und Müllablagerungen auf Park- und Rastanlagen umfasst (vgl. insoweit das von der Klägerin zu dem Akten gereichte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. November 2007 -VG 4 A 295.05.).